VERBOTSZEICHEN

Verbotsschild DIN/BGV P34 – Nicht falten oder zusammenschieben

DIN/BGV-Ausführung: Dieses Zeichen untersagt das Falten oder Zusammenschieben des Gegenstands.

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Verbotsmotiv: Nicht falten oder zusammenschieben

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Produktinformation

Technische Angaben

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Beschreibung

Es ist eine Handhabungsregel und bescheinigt keine Eignung für andere Lager- oder Betriebsformen.

Dieses Motiv ist als quadratische Kunststoffausführung mit bereits aufgebrachter Folie sowie als selbstklebende, runde PVC-Folie in verschiedenen Größen erhältlich.

Anwendung

Beispiele: entsprechend gekennzeichnete technische Unterlage; zugeordnete Nutzungshinweise.

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