VERBOTSZEICHEN
Verbotsschild DIN/BGV P34 – Nicht falten oder zusammenschieben
DIN/BGV-Ausführung: Dieses Zeichen untersagt das Falten oder Zusammenschieben des Gegenstands.
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Produktinformation
Technische Angaben
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Beschreibung
Es ist eine Handhabungsregel und bescheinigt keine Eignung für andere Lager- oder Betriebsformen.
Dieses Motiv ist als quadratische Kunststoffausführung mit bereits aufgebrachter Folie sowie als selbstklebende, runde PVC-Folie in verschiedenen Größen erhältlich.
Beschreibung der gewählten Ausführung
Anwendung
Beispiele: entsprechend gekennzeichnete technische Unterlage; zugeordnete Nutzungshinweise.