Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

(1) Unser Onlineangebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden und vergleichbare Institutionen innerhalb Deutschland. Ein Verkauf an Privatpersonen erfolgt nicht.

(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Ernst Jancke Industrieschilder GmbH, Düsseldorferstr. 67, 51379 Leverkusen (nachstehend: „Jancke“) und deren Kunden, betreffend den Onlineshop http://www.schilder-jancke.de, alle zur Domain gehörenden Sub-Domains und alle weiteren Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, schriftlich, mündlich oder per email übermittelt, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Individuelle Abreden zwischen Jancke und den Kunden haben stets Vorrang. Die Vertragssprache ist deutsch.

(3) „Kunde“ bzw. „Geschäftskunde“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung von Ware bei Jancke in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(4) Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. Änderungen in Gewicht, Form und Farbe bleiben im Rahmen des zumutbaren vorbehalten.

(5) Es bestehen ergänzende Bedingungen für die Dienstleistungs- und Produktgruppen

– Stempel, Schilder und Sonderanfertigungen

(siehe II. Teil – Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stempel, Schilder und Sonderanfertigungen)

§ 2 Geschäftskundenbereich, Zugang und Sicherheit

(1) Geschäftskunden sind Kunden, die sich als solche registrieren. Geschäftskunden besitzen einen Benutzernamen, der sich aus einer zustellungsfähigen E-Mail-Adresse zusammensetzt, und ein Passwort, welches von dem Kunden vergeben wird. Benutzername und Passwort berechtigen den Geschäftskunden, ein Angebot im Online-Shop abzugeben.

(2) Kunden, die sich nicht als Geschäftskunden registrieren, haben keinen Zugang zum Geschäftskundenbereich und können kein Angebot abgeben.

(3) Der Kunde versichert gegenüber dem Anbieter Jancke, dass alle von ihm gemachten Angaben zu seiner Person, Firma oder seinem Unternehmen der Wahrheit entsprechen. Sofern sich die Daten des Kunden, insbesondere Name, Firma, Anschrift, Telefonnummer ändern, verpflichtet sich der Kunde dem Anbieter gegenüber, diese Änderung unverzüglich schriftlich oder durch Änderung seiner Daten über das Internetangebot bei Jancke mitzuteilen.

(4) Unterlässt der Kunde die Mitteilung über die Änderung von Daten oder entsprechen die von ihm gemachten Angaben von vornherein nicht der Wahrheit, so ist Jancke berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit ein solcher überhaupt zustande gekommen ist.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Jancke bietet den Kunden im Online – Shop http://www.schilder-jancke.de neue Waren, vor allem, zum Kauf an.

(2) Preisauszeichnungen im Online-Shop stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Indem der Kunde eine Bestellung an Jancke richtet, gibt er ein verbindliches Angebot ab. Jancke behält sich die freie Entscheidung über die Annahme dieses Angebots vor. Der Eingang der Bestellung wird dem Kunden per E-Mail bestätigt. Nimmt Jancke ein Angebot des Kunden nicht an, so teilt Jancke dies dem Kunden mit. Jancke kann dem Kunden ein Gegenangebot unterbreiten, über dessen Annahme der Kunde frei entscheiden kann. Der Kunde hat außerdem die Möglichkeit per E-Mail bei Jancke wegen eines bestimmten Artikels anzufragen. Nach Erhalt einer solchen Anfrage unterbreitet Jancke dem Kunden ein entsprechendes Angebot per E-Mail oder Fax. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde dieses Angebot annimmt. Der Vertragstext wird gespeichert.

(3) Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Zulieferer von Jancke richtig und rechtzeitig diesen beliefern; dieser Vorbehalt ist nur für den Fall einschlägig, wenn Jancke ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen und eine etwaige Falsch- oder Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat. Jancke wird den Kunden über die Nichterfüllbarkeit informieren und etwaige vom Kunden erbrachte Gegenleistungen erstatten.

(4) Sollte eine Bestellung die handelsüblichen Mengen übersteigen, behält sich Jancke eine Beschränkung vor. Jancke wird den Kunden über die Nichterfüllbarkeit informieren und etwaige vom Kunden erbrachte Gegenleistungen erstatten.

(5) Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot ab, wenn er den Online-Bestellprozess unter Eingabe der dort verlangten Angaben durchlaufen hat und im letzten Bestellschritt den Button “KAUFEN” anklickt.

(6) Nachdem Sie Ihre Bestellung abgeschickt haben, senden wir Ihnen eine E-Mail, die den Empfang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Empfangsbestätigung). Beim ersten Einkauf erhalten Sie vorab noch eine Registrierungsbestätigung, in welcher die Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) mitgeteilt werden.

(7) Der Kaufvertrag kommt erst durch die Zusendung der von Ihnen bestellten Artikel zustande.

§ 4 Preise

(1) Die angebotenen Preise verstehen sich zuzüglich der bei Auslieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und richten sich ausschließlich an die freien Berufe, Industrie, Handwerk und Handel. Wird der Steuersatz zwischen Vertragsschluss und Rechnungslegung geändert, so bleibt die Nachbelastung bzw. Rückvergütung eines zu wenig oder zu viel berechneten Umsatzsteuerbetrages vorbehalten, sofern vom Gesetzgeber keine andere Regelung vorgeschrieben ist.

(2) Sofern in den jeweils aktuellen Werbemitteln nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt ist, beziehen sich die Preise auf die jeweils abgebildeten Artikel gemäß Beschreibung, nicht jedoch auf Inhalt, Zubehör oder Dekoration.

§ 5 Lieferung und Kosten

(1) Bei Auftragswerten/Bestellungen über 100,00 Euro netto (d.h. ohne Mehrwertsteuer) erfolgen die Inlandslieferungen porto- und frachtfrei, soweit nicht ein in diesen oder in den Ergänzenden Bedingungen angesprochener Sonderfall vorliegt. Bei Auftragswerten/Bestellungen unter 100,00 Euro netto erfolgt die Lieferung gegen Porto in Höhe von 5,90 Euro netto (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer). Bei Lieferungen auf deutsche Inseln berechnet Jancke einen Aufpreis (Inselzuschlag) von 12,50 Euro netto pro Paket (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer).

(2) Bei einem Warenwert unter 15,00 Euro netto berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer).

(3) Soweit nicht nach diesen oder ergänzenden Bedingungen besondere Kosten für Versicherung und Verpackung vom Kunden zu tragen sind, ist jedes Paket mit seinem Warenwert, jedoch höchstens bis 520,00 Euro (brutto), versichert. Höherversicherungen bis max. 5.000 Euro (brutto) können auf Anfrage gesondert abgeschlossen werden. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde.

(4) Jancke behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und die Teillieferung für den Kunden nicht ausnahmsweise unzumutbar ist. Durch Teillieferungen entstehende Mehrkosten werden dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.

(5) Transporte durch Bahn oder Spedition erfolgen nur im Auftrag, auf Kosten und auf Gefahr des Kunden

(6) Die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung der Sache sowie die Preisgefahr gehen mit der Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Dasselbe gilt für die Gefahr der verzögerten Lieferung.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum des Verkäufers; im Fall, dass der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.

§ 7 Gewährleistung

(1) Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung, hat er bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmer die Beschädigung schriftlich bestätigen zu lassen. Ohne Bestätigung trägt der Kunde die Beweislast für einen Transportschaden. Die Ware selbst ist auf sichtbare Transportschäden unverzüglich, d.h. spätestens am folgenden Werktag nach Empfang der Ware auf ihre Mängelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen. Dabei entdeckte Mängel sind Jancke unverzüglich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft den Kunden.

(2) Jancke leistet selbst oder durch die Zulieferer für Mängel der Ware nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(3) Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.

(4) Später entdeckte Mängel sind Jancke ebenfalls unverzüglich anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Die Mängelanzeige hat jeweils schriftlich zu erfolgen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben. Im Übrigen gelten die §§ 377 f. HGB entsprechend.

(5) Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

(6) Schäden, die durch unsachgemäße Handlungen des Kunden bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung der Ware hervorgerufen werden, begründen keinen Gewährleistungsanspruch gegen Jancke.

(7) Ist die Durchführung des Auftrages, insbesondere wegen Rechnerausfall, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten oder aus vergleichbaren Gründen nicht möglich, so wird die Durchführung des Auftrages nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers/Jancke bestehen. Sofern es sich um erhebliche Verschiebungen handelt, wird der Auftraggeber/Kunde hierüber informiert. Lässt sich die Durchführung des Auftrags innerhalb eines zumutbaren Zeitraums nicht nachholen, besteht ein Rücktrittsrecht der Vertragsparteien. Dieses Rücktrittsrecht ist durch schriftliche Erklärung auszuüben. Eine gewährte Vergütung wird in diesem Falle zurückgewährt.

§ 8 Haftung

(1) Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet Jancke nicht, gleich aus welchem Rechtsgrund, für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch Jancke, den gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung von Jancke der Höhe nach auf den Auftragswert, maximal aber auf 5.000 Euro. Für leicht fahrlässig verursachte Pflichtverletzungen, wie Verzug oder Unmöglichkeit, oder für leicht fahrlässig verursachte Schutzpflichtverletzungen haftet Jancke nicht.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Jancke einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von Jancke zu vertretenden Mangels gerichtet oder die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind.

(3) Die vorstehenden Verkürzungen gelten nicht für Mängel eines Bauwerks oder einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Die vorstehenden Verkürzungen gelten auch nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat, und nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines vom Verkäufer zu vertretenden Mangels gerichtet oder die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen gestützt sind.

§ 9 Zahlung

(1) Vorbehaltlich der Regelungen im folgenden Satz, liefert Jancke gegen Rechnung, per Vorkasse oder Barzahlung, wobei die Lieferkosten bei Barzahlung und Selbstabholung entfallen. Es bleibt Jancke vorbehalten, die Auftragsabwicklung gegen Teilvorauskasse oder totale Vorauskasse vorzunehmen. Eine Information erfolgt vorab an den Kunden.

(2) Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto.

(3) Bei Teillieferung können wir eine anteilmäßige Zahlung gemäß vorausgegangener Regelungen treffen.

(4) Bei Zahlungsverzug ist Jancke zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechtigt. Jancke behält sich vor einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass Jancke durch den Verzug kein oder ein geringeren Schaden entstanden ist. In jedem Fall darf Jancke den gesetzlichen Zinssatz verlangen.

(5) Bestehen an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers begründete Zweifel, so ist der Auftragnehmer/Jancke berechtigt, die Leistung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages oder von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

(6) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche vom Verkäufer Jancke anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 10 Verzug

Erfolgt die Lieferung nicht zu dem vorgesehen Liefertermin, tritt Verzug erst ein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und wenn der Liefertermin um zwei Wochen überschritten ist. Eine an Jancke gemäß § 286 Abs. 1 BGB gesetzte Nachfrist hat unbeschadet der vorstehenden Regelungen mindestens zwei Wochen zu betragen.

§ 11 Datenschutz

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von Jancke auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von Jancke selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).

(2) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Jancke ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.

§ 12 Bestellablauf bei Jancke

Sie bestellen in unserem Shop, indem Sie folgende Schritte durchlaufen:

(1) Sie legen Artikel durch Klick auf “in den Warenkorb” unverbindlich in Ihren Warenkorb.

(2) Alle Artikel, die Sie im Warenkorb abgelegt haben, können Sie einsehen, wenn Sie auf “Warenkorb” klicken. Hier können Sie auch Artikel löschen oder die Anzahl ändern.

(3) Wenn Sie die Artikel aus Ihrem Warenkorb kaufen möchten, klicken Sie dann auf [z.B. “zur Kasse”]. Damit gelangen Sie zum Bestellvorgang.

(4) Im Bestellvorgang geben Sie zunächst Ihre Liefer- und Zahlungsdaten ein.

(5) Bevor Sie Ihre Bestellung absenden erhalten Sie auf der Kontrollseite den Überblick über alle Daten Ihrer geplanten Bestellungen (insbesondere Rechnungs- und Lieferanschrift, Produkt, Preis, Menge, Zahlungsart). Hier werden Sie aufgefordert, die Richtigkeit Ihrer Angaben zu bestätigen. Sie können hier auch Ihre Bestelldaten korrigieren bzw. ändern, indem sie auf [z.B. “ändern] klicken.

(6) Durch Klick auf den Button [“KAUFEN”] senden Sie Ihre Bestellung an uns ab. Damit bieten Sie uns den Abschluss eines Kaufvertrags an.

§ 13 Anbieterkennzeichnung

Ernst Jancke Industrieschilder GmbH

Düsseldorfer Str. 67
51379 Leverkusen

Telefon: +49 (0)2171 / 43214
Telefax: +49 (0)2171 / 49941

E-Mail: info@schilder-jancke.de

HRB 48397, AG Köln, Ust-ID-Nr.: DE123713150

Geschäftsführer: Ernst-Mathias Jancke

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags zwischen Jancke und dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

(2) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Jancke und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.

(3) Gerichtsstand ist Leverkusen, soweit der Kunde Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

II. Teil – Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen –

Stempel, Schilder und Sonderanfertigungen

§ 1 Allgemeines

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht in diesen ergänzenden Bedingungen andere Regelungen getroffen sind.

§ 2 Vertragsschluss (Ergänzung zu § 3 des I. Teils)

(1) Bei Nichterteilung/Stornierung eines Auftrages werden 20% des Preises für die Schilder, Stempel bzw. Sonderanfertigungen berechnet.

(2) Werden niedrigere oder höhere Aufwendungen durch Jancke oder den Kunden nachgewiesen, so ist der Aufwendungsersatz entsprechend der nachgewiesenen Aufwendungen festzusetzen.

§ 3 Abnahme und Entwürfe

(1) Gesondert werden in Rechnung gestellt, Entwürfe und Korrekturen für Schilder, Stempel und Sonderanfertigungen, außer diese Leistungen wurden inklusive Korrekturen dem Kunden angeboten.

(2) Eine Verpflichtung des Auftragnehmers besteht nicht, Zwischenerzeugnisse wie Daten, Stanzwerkezeuge oder Druckplatten, die zur Herstellung des Endproduktes benötigt werden, an den Auftraggeber herauszugeben, sofern dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Produkte, die dem Auftraggeber zustehen, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur auf besonderen Auftrag und gegen Berechnung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert.

§ 4 Lieferung (Ergänzung zu § 5 des I. Teils)

(1) Schilder werden zur Selbstmontage geliefert.

(2) Wir liefern Schilder grundsätzlich innerhalb von 2 – 4 Werktagen aus. In dringenden Fällen ist ein Expressversand gegen Aufpreis möglich. Dieser erfolgt nur nach schriftlicher Absprache.

(3) Sonderanfertigungen benötigen zur Herstellung 1 – 2 Wochen, so dass sich die Lieferung um diesen Zeitraum verlängert.

§ 5 Gewährleistung (Ergänzend zu § 7 des I. Teils)

(1) In allen Herstellungsverfahren, die mit farbigen Reproduktionen einhergehen, können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Dies gilt auch für einen Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen und dem Endprodukt.

(2) Bei Schildern berechtigen kleine zumutbare Unregelmäßigkeiten und Abweichungen in den Farben, die durch die Herstellungsart vorkommen, nicht zu Abzügen oder einer Annahmeverweigerung.

§ 6 Haftung ( Ergänzung zu § 8 des I. Teils)

(1) Sollten Fehler im Manuskript enthalten sein oder durch undeutliche Angaben entstanden sein, so gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.

(2) Die Begutachtung und Freigabe von Korrekturabzügen, Zeichnungen und Mustern durch den Auftraggeber entbindet den Auftragnehmer von jeder Verantwortung, wenn diese Fehler nicht beanstandet wurden.

(3) Eine schriftliche Auftragserteilung ist bei Bestellungen von Schildern und Stempeln erforderlich. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sollte hiervon auf Wunsch des Auftraggebers abgewichen werden.

(4) Der Auftragnehmer haftet nur bis zur Höhe des Auftragswertes, wenn Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials bestehen.

(5) Eine Prüfungspflicht durch den Auftragnehmer in Bezug auf Zulieferungen (Daten, Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder einen von ihm eingeschalteten Dritten besteht nicht. Dies gilt nicht für unlesbare oder offensichtlich nicht verarbeitungsfähige Daten. Der Auftraggeber hat bei der Datenübertragung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme gegen Computervieren und Schadprogramme einzusetzen. Dem Auftraggeber obliegt die Datensicherung alleine, wobei der Auftragnehmer berechtigt ist eine Kopie anzufertigen.

(6) Wir schließen jegliche Haftung aus, wenn durch die Ausführung Ihres Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Sie stellen uns von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung durch Auftragsvergabe frei.

§ 7 Sonderanfertigungen / Mengentoleranz

(1) Sonderanfertigungen sind schriftlich zu bestellen. Im Falle von Fehlmengen, die sich in zumutbaren Rahmen halten, besteht kein Anspruch auf Nachlieferung. Bestellt der Kunde Waren, die aufgrund seiner Vorgaben angefertigt werden oder einer besonderen Bearbeitung bedürfen, so erhält er vor der endgültigen Ausführung dieser Arbeiten einen Korrekturabzug. Wenn der Korrekturabzug den Vorstellungen und Anforderungen des Kunden entspricht, ist er gegenüber dem Anbieter verpflichtet, den Korrekturabzug gegenüber dem Anbieter innerhalb von vier Tagen nach dessen Erhalt freizugeben. Erst nach Freigabeerklärung durch den Kunden wird Jancke die endgültige Anfertigung oder Bearbeitung der Ware vornehmen.

(2) Der Kunde ist berechtigt, an dem Korrekturabzug Änderungen vorzunehmen und anzupassen. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter innerhalb von drei Tagen nach Erhalt des Korrekturabzuges seine Änderungswünsche mitzuteilen. Kommt der Kunde seinen Pflichten nicht nach, so ist der Anbieter nach vorheriger schriftlicher Aufforderung berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine E-Mail. Der Kunde hat den bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwand zu ersetzen.

(3) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden, soweit sie ihre Ursache in produktionstechnischen Gegebenheiten haben.

(4) Berechnet wird die gelieferte Menge.

Stand: September 2020


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