GEBOTSZEICHEN
Gebotsschild M065 – Kinder müssen begleitet werden
M065 weist auf die Begleitung von Kindern hin. Der Bezug zur jeweiligen Anlage oder zum bezeichneten Bereich muss für die Begleitperson erkennbar sein.
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Produktinformation
Technische Angaben
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Beschreibung
Alters- und Zugangsbedingungen ergeben sich aus den Regeln des konkreten Angebots.
Beschreibung der gewählten Ausführung
Anwendung
Beispiele: Zugang zu einer betreuten Freizeitanlage; Hinweis vor einem Bereich mit Begleitregel.