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GEBOTSZEICHEN

Gebotsschild M065 – Kinder müssen begleitet werden

M065 weist auf die Begleitung von Kindern hin. Der Bezug zur jeweiligen Anlage oder zum bezeichneten Bereich muss für die Begleitperson erkennbar sein.

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Schildmotiv: Kinder müssen begleitet werden

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Produktinformation

Technische Angaben

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Beschreibung

Alters- und Zugangsbedingungen ergeben sich aus den Regeln des konkreten Angebots.

Anwendung

Beispiele: Zugang zu einer betreuten Freizeitanlage; Hinweis vor einem Bereich mit Begleitregel.

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